- Geltung
Die folgenden Regelungen gelten im Falle eines zwischen der Verlagsabteilung bau–printz des Ingenierbüro Printz (nachstehend 'PRINTZ' oder 'Verlag') und einem Kunden direkt zustande kommenden Rechtsgeschäftes. Sollte der Kunde das Produkt von einem Dritten (z.B. Händler) erworben haben, so gelten für ihn nur die nachfolgenden Regelungen 8 und 9. PRINTZ liefert an den Kunden u. a. Druckwerke, Software, Bild– und Tonaufzeichnungen und sonstige Inhalte auf Datenträgern und über Onlineanwendungen sowie den elektronischen Zugang zu Inhalten und/oder eine Kombination der vorgenannten Produkte (nachstehend ?Produkte? genannt). Die nachstehenden Bedingungen ersetzen alle bisher mit dem Kunden vereinbarten früheren Versionen Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Widersprechen sich die nachstehenden und jeweils den Produkten beigefügte Bedingungen, so gehen die beigefügten diesbezüglich vor. Bei Verträgen über fortlaufende Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle Folgelieferungen, auch wenn sich der Verlag in Zukunft nicht auf diese beruft. Abweichende Bedingungen eines Kunden, die der Verlag nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für PRINTZ unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Lieferungen und Preise
Die Preise gelten ab Verlag, bei Warenlieferung zuzüglich Porto und Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Vertrag über den fortlaufenden Bezug von Produkten ist der Verlag nach Ablauf jeder Periode oder Lieferung berechtigt, seine dann jeweils aktuellen Preise dem Vertrag zugrunde zu legen.
- Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen des Verlags wird ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig tituliert.
- Vertragsverlängerung und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen des einzelnen Vertrages bestimmen sich nach den jeweiligen Angaben im Bestellprozess.
- Eigentumsvorbehalt
An Warenlieferungen behält sich PRINTZ bis zur restlosen Bezahlung der Rechnung für die betreffenden Lieferungen das Eigentum vor. Ist der Kunde Händler, so ist er im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, die Produkte an Dritte zu veräußern. Der Händler tritt die Kaufpreisforderungen aus diesen Weiterverkäufen bis zur Höhe des jeweiligen von PRINTZ in Rechnung gestellten Bruttoeinstandspreises an PRINTZ ab.
- Gewährleistung
Die Verjährungsfrist für gewährleistungsrechtliche Ansprüche beträgt 1 Jahr, im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes neu hergestellter Sachen 2 Jahre. Im Übrigen leistet PRINTZ lediglich Gewähr dafür, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Überlassung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Nichtbeachtung der Dokumentation verursacht werden, leistet PRINTZ keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter am Produkt.
- Haftungsbeschränkung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung von PRINTZ (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb des Produkts) – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Soweit die Haftung von PRINTZ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern PRINTZ fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
- Verwendung, Inhalt
PRINTZ ist bemüht, ihre Produkte jeweils nach neuesten Erkenntnissen zu erstellen. Deren Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit wird ausdrücklich nicht zugesichert. PRINTZ gibt auch keine Zusicherung für die Anwendbarkeit bzw. Verwendbarkeit ihrer Produkte zu einem bestimmten Zweck. Die Auswahl des Produkts, dessen Einsatz und Nutzung fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.
- Urheberrechte und Nutzungsumfang
PRINTZ räumt dem Kunden an gelieferten Produkten ein einfaches Nutzungsrecht nur zum eigenen Gebrauch ein. Der Kunde darf das gelieferte Produkt zum Zweck der Installation auf die eingesetzte Hardware sowie zum Laden des Produktes in den Arbeitsspeicher und zu nach dem Stand der Technik erforderlichen Sicherungszwecken vervielfältigen.
Updates und Upgrades werden im Rahmen einer auf Dauer angelegten Lieferbeziehung als Lizenzaustausch für die Vollversion geliefert. Es ist daher untersagt, nach Installation von Updates und/oder Upgrades die Vorgängerversion neben dem Update/Upgrade zu nutzen oder auf Dritte zu übertragen.
Für den Einsatz in einem Netzwerk oder für Zugriffe von mehreren Arbeitsplätzen ist eine besondere Vereinbarung im Bestellprozess oder an sonstiger Stelle erforderlich. Anderweitige Regelungen des einzelnen Vertrages bestimmen sich nach den jeweiligen Angaben im Bestellprozess.
- Datenschutz und Datensicherheit
PRINTZ erhebt, übermittelt, speichert und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden in den Rechnersystemen des Verlages. Aktuelle Informationen über diese Daten erfahren Sie bei Ingenieurbüro Printz, Philipp‐Foltz‐Straße 19, – Datenschutz –, 81737 München. PRINTZ gewährleistet die Nutzung der personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
SolltenPRINTZ vom Kunden Daten zur Verarbeitung übermittelt werden, ist PRINTZ verpflichtet, diese geheim zu halten und insbesondere nur gemäß den Weisungen des Kunden zu bearbeiten. Der Kunde beauftragt PRINTZ mit der Vornahme aller erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Herbeiführung rationeller Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne dieses Vertrages. Sofern bei der Erbringung der Leistung auch externe Rechenzentrumsdienstleister unterstützend tätig sind, wird PRINTZ bei der Leistungserbringung die Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung im Auftrag beachten und deren Einhaltung stichprobenartig überwachen. PRINTZ verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter und Dritte, durch welche die Aufträge ausgeführt werden, schriftlich zur Geheimhaltung und Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG zu verpflichten.
PRINTZ gewährleistet, dass das System und die vom Kunden übermittelten Daten nach dem derzeitigen Stand der Technik hinreichend gesichert werden. Aufgrund der zur Verfügungsstellung über Internet lässt sich aber ein fremdes Einwirken auf die Systemumgebung bei PRINTZ nicht ausschließen. Aus diesem Grunde gilt für den Verlust und die Zerstörung von Daten die Haftungsbegrenzung in Ziff. 7.
- Sperrung / Beendigung des Vertragsverhältnisses
PRINTZ hat bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Kunden und/oder Zahlungsverzug das Recht, den Zugang zu Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, zu sperren.
Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat PRINTZ das Recht, bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, sämtliche vom Kunden auf dem System hinterlegte Daten zu löschen. PRINTZ weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch auf weitere Speicherung der hinterlegten Daten erfolgt. Es ist damit Aufgabe des Kunden eine rechtzeitige Migration, bzw. ein ausreichendes Backup durchzuführen.
- Zugangsdaten/Passwörter
Der Kunde verpflichtet sich bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden dazu, die überlassenen Zugangsdaten zum System sowie dazu eingerichtete Passwörter streng vertraulich und mit äußerster Sorgfalt zu behandeln.
- Verfügbarkeit
PRINTZ verpflichtet sich bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden dazu, den Zugang zum System an 24 Stunden, 7 Tage in der Woche zu ermöglichen. Dabei ist eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel geschuldet. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software–Updates sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von PRINTZ liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter), über das Internet nicht zu erreichen ist.
- Datenpflege
Bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, liegt die Verantwortung für den Inhalt und die Pflege der von ihm eingebrachten Daten beim Kunden. Es besteht insoweit keine Verpflichtung von PRINTZ, die Daten des Kunden auf ihre Schlüssigkeit oder Richtigkeit hin zu prüfen. Jegliche inhaltliche Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für eine Haftung aus einer Verletzung von Buchführungspflichten oder steuerlichen, bzw. sonstigen zivil– und handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere welche die kaufmännische Buchführungspflicht betreffen.
- Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen Anwendung. Erfüllungsort ist München. Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine öffentlich–rechtliche juristische Person, ist der ausschließliche Gerichtsstand München. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingung der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.
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